Geltungsbereich
1. Die SocialOne GmbH (im Folgenden: SocialOne) mit Sitz in Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB116534 eingetragen. Sie betreibt die Website https:// socialnatives-performance.de/ und bietet Online Marketing Dienstleistungen im Bereich der Neukundengewinnung für Unternehmer an. Sie schließt hierzu mit den jeweiligen Auftraggebern (im Folgenden: Kunde) Verträge, in denen die gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart werden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind Bestandteil aller Verträge, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende AGB eines Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.
Vertragsschluss
3. Verträge zwischen SocialOne und dem Kunden können fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
4. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem SocialOne und dem Kunden willigt der Kunde ein, dass SocialOne das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet und speichert.
Vertragslaufzeit und Kündigung
5. Beginn und Laufzeit der Zusammenarbeit werden im Vertrag vereinbart.
6. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
7. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. SocialOne hat ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 20 dieser AGB, wenn die Mitwirkungspflichten des Kunden wie unter Ziffer 13 dieser AGB beschrieben trotz zweimaliger Fristsetzung wie in Ziffer 13 dieser AGB beschrieben nicht erfüllt werden.
8. Kündigungen sowie sämtliche andere nach Vertragsschluss abgegebenen rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen (wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen) müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
Vertragsinhalt
9. SocialOne unterstützt den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung bei der Kundengewinnung. SocialOne schuldet keinen Erfolg i.S.d. § 631 BGB dahingehend, dass es dem Kunden gelingt die richtigen Kunden zu gewinnen.
10. Nach Vertragsschluss findet innerhalb von 14 Tagen ein Kick-Off-Termin statt, der mit dem Kunden vereinbart wird. Er dient dem Verständnis der Zielgruppe und dem Herausarbeiten der Anforderungen für eine erfolgreiche Online Marketing Kampagne.
11. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kick-Off-Termin stattfinden kann. Er hat insbesondere selbst an dem Kick-Off-Termin teilzunehmen oder sich durch einen instruierten Mitarbeiter vertreten zu lassen.
12. SocialOne ist vor Bezahlung der Starterrechnung nur verpflichtet, den Kick-Off-Termin durchzuführen. Mit der Erfüllung anderer Vertragspflichten muss SocialOne vor Bezahlung der Starterrechnung nicht beginnen.
13. SocialOne ist berechtigt, den Vertrag nach billigem Ermessen zu erfüllen. Ihr steht insoweit ein Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB zu. SocialOne darf zur Vertragserfüllung Leistungen externer Dritter in Anspruch nehmen.
14. Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, SocialOne alle Unterlagen und Informationen (im Folgenden: Unterlagen) zu überlassen, die SocialOne zur Erfüllung des Vertrags benötigt. Zu den Unterlagen gehören insbesondere Unternehmensinformationen, Bilder sowie das Logo des Unternehmens, jeweils digital. Ferner muss der Kunde eine Datenschutzerklärung für die Kampagne bereitstellen. Soweit möglich wird der Kunde die Unterlagen im Kick-Off-Termin zur Verfügung stellen, im Übrigen unverzüglich nach Anforderung durch SocialOne, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem geplanten Kampagnenstart. SocialOne ist berechtigt, die Kampagnen nicht zu starten, bevor die erforderlichen Unterlagen in angemessener Qualität (§ 315 BGB) vorliegen. Der Kunde benötigt eine eigene Facebookpräsenz und muss SocialOne dazu Zugriff einräumen.
15. Wenn der Auftrag die Durchführung eines Drehtermins vorsieht, verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in zur Vereinbarung eines Drehtermins innerhalb von zwei (2) Monaten ab Vertragsabschluss und zur Veröffentlichung der Online-Kampagne auf den gewählten Plattformen innerhalb von sechs (6) Monaten ab Vertragsabschluss. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag rechtskräftig aufzulösen und geschuldete Leistungen zurückzuhalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem/der Auftraggeber/in bei einer Absage des Drehtermins durch den/die Auftraggeber/in innerhalb von 72 Stunden vor dem Drehtermin 10% und bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor Drehtermin 20% der Rechnungssumme für die Drehleistungen in Rechnung zu stellen in Form einer No-Show-Gebühr. Darüber hinaus werden nicht stornierbare Hotelkosten an den/die Auftraggeber/in weiterbelastet. Wenn der Auftrag die Durchführung eines Workshops vorsieht, verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in zur Vereinbarung eines Workshoptermins innerhalb von sechs (6) Monaten ab Vertragsabschluss.
16. Es wird ein Auslagenersatz i.H.v. € 0,3 zzgl. ges. MwSt. für jeden gefahrenen Kilometer vereinbart. Wenn aufgrund von Entfernung zum Dreh oder Workshop, je nach gebuchter Leistung, eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden nicht gewährleistet ist, übernimmt der/die Auftraggeber/in die Hotelkosten in Höhe von maximal 200,00 EUR (inkl. Mwst.) pro Person pro Nacht für alle am Dreh oder Workshop beteiligten Mitarbeitenden der SocialOne GmbH.
17. Wenn der Auftrag die Erstellung von Videos & Fotos vorsieht, überträgt den Auftragnehmer dem/ der Auftraggeber/in die Nutzungsrechte der fertiggestellten Videos & Fotos im Rahmen dieser Zusammenarbeit. Das Rohmaterial wird nicht zur Verfügung gestellt und nach Ablauf der Zusammenarbeit gelöscht. Wenn der Auftrag die Erstellung einer Arbeitgeberstrategie vorsieht, überträgt der Auftragnehmer dem/ der Auftraggeber/in die Nutzungsrechte der fertiggestellten Strategie.
18. SocialOne wird dem Kunden Inhalte vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme übermitteln, damit der Kunde innerhalb von drei Werktagen Änderungswünsche äußern kann. Nach Ablauf dieser Frist darf SocialOne die Inhalte unverändert veröffentlichen. SocialOne ist nicht verpflichtet, Änderungswünsche zu berücksichtigen.
19. § 312i Abs. 1 und 2 BGB findet keine Anwendung.
Zahlung
20. Die Vergütung der Leistungen von SocialOne wird im Vertrag festgelegt. Sie besteht aus einer einmaligen Starterzahlung, monatlichen Zahlungen sowie einem monatlichen Werbebudget. Sämtliche Preise sind Nettopreise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
21. Die Starterrechnung wird 14 Tage nach Zustandekommen des Vertrages gestellt.
22. Der Kunde kann gegen Forderungen der SocialOne nur solche eigenen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, von SocialOne unbestritten sind oder sich aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben.
23. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer anderen als der Starterrechnung ganz oder teilweise mehr als zwei Wochen in Verzug, ist SocialOne berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Kommt der Kunde mit zwei Monatszahlungen oder einem Betrag, der zwei Monatszahlungen entspricht, in Verzug, ist SocialOne berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
24. Wenn Kunde nicht seinen Verpflichtungen nach Ziffer 13 (Mitwirkungspflichten des Kunden) dieser AGB nachkommt, kann SocialOne nach zweimaligem Hinweis in Textform und Fristsetzung von 2 Wochen bei ausdrücklichem Hinweis auf die Folgen den Vertrag außerordentlich kündigen und dem Kunden pauschal 60 % der bei vertragsgemäßen Verhalten noch fälligen Vergütung als Schadensersatz geltend machen, ohne dass es einer weiteren Leistungserbringung bedarf. Die gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
25. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird, werden Rechnungen ausschließlich elektronisch übermittelt.
Haftung
26. SocialOne haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen). Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantieversprechen sowie dem arglistigen Verschweigen von Mängeln.
27. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen ist außerdem die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann wie das Posten von Stellenanzeigen in social media. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt, und zwar auf den Schaden, der vertragstypisch vorhersehbar war, sofern sich nicht aus den zuvor genannten Ausnahmen eine höhere Haftung ergibt.
28. Haftungsansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab Entstehen des Anspruchs. Ausgenommen von der Verjährungsverkürzung sind die in Ziffer 21 Satz 2 und Ziffer 22 dieser AGB genannten Ansprüche.
Datenschutz
29. SocialOne ist Auftragsverarbeiter, der Kunde ist allein verpflichtet eine geeignete Datenschutzerklärung sowie ein Impressum in den Anzeigen vorzuhalten, die dem aktuellen Stand in Gesetz und Rechtsprechung genügt.
Schutzrechte und Vertraulichkeit
30. Sämtliche Rechte des Geistigen Eigentums (insbesondere nach dem UrhG, DesignG und MarkenG) verbleiben bei SocialOne. In Bezug auf die Inhalte, die von SocialOne auf Internetauftritten des Kunden gepostet werden, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer von zwei Jahren eingeräumt. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden ohne vorherige Zustimmung von SocialOne nicht zur Veränderung der geposteten Inhalte.
31. Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der SocialOne zur Veröffentlichung überlassenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. SocialOne ist nicht verpflichtet, Werke und sonstige Schutzgegenstände auf inhaltliche Richtigkeit oder daraufhin zu überprüfen, ob ihre Nutzung zulässig ist. Der Kunde verpflichtet sich, SocialOne auf erste Anforderung von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen der Verletzung der Rechte des Geistigen Eigentums, des Äußerungs- und Presserechts des Lauterkeitsrechts oder anderer gewerblicher Schutzrechte gegen SocialOne erheben. Der Kunde wird nach Aufforderung einem Rechtsstreit auf Seiten von SocialOne beitreten.
32. Der Kunde muss Informationen und Daten, die er von SocialOne erhält, vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind oder es während der Vertragslaufzeit ohne Zutun des Kunden werden. Er darf sie ohne vorherige Zustimmung von SocialOne nur an Dritte weitergeben, um gesetzliche Pflichten oder gerichtliche Anordnungen zu erfüllen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach dem Ende des Vertrags.
Schlussbestimmungen
33. Änderungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform nach § 126b BGB ebenso wie die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
34. Es gilt die Datenschutzerklärung der SocialOne.
34. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags oder ihrer künftigen Änderungen und Ergänzungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, anfechtbaren oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar, undurchführbar oder lückenhaft war.
36. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
37. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg.
AGB Stand: 13.12.2024 © Vervielfältigung verboten
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